corona

Mit dem Bundesratsentscheid vom 16. Februar 2022 ist die Maskentragpflicht auch für erwachsene Personen an den Volks- und Privatschulen ab Donnerstag, 17. Februar 2022, aufgehoben.

Testresultate der Schultests, aktuell:
Es werden keine Covid-19 Tests mehr durchgeführt an den Bündner Schulen!

Hier finden Sie aktualisierte Informationen zur Situation „Coronavirus“. (Chronologische Abfolge)

Schutzkonzept Covid-19 Scoula Val Müstair

Aktualisierte Informationen (BAG und Amt für Volksschule GR):

Maskentragpflicht ab Zyklus 2 (3. Klasse), gültig bis 5. März 22. Detaillierte Infos auf gr.ch

Coronavirus (COVID-19) Aufhebung der Maskenpflicht ab Montag, 31. Mai 2021, für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I an Schulen und Institutionen, die sich an den Schultestungen beteiligen

Coronavirus (COVID-19) Aufhebung der Maskenpflicht ab Montag, 12. April 2021, für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklasse an Schulen und Institutionen, die sich an den Schultestungen beteiligen

Coronavirus (COVID-19) Erweiterung der Maskenpflicht in der Volksschule ab Donnerstag, 11. Februar 2021:

Mit Beschluss vom 21. Dezember 2020 (Prot. Nr. 1129/2020) hat die Regierung die in der Volksschule geltende Regelung zur Maskenpflicht ab Mittwoch, 6. Januar 2021, bis auf Weiteres verlängert.
Aufgrund der epidemiologischen Lage sollen die geltenden Massnahmen in der Volksschule um eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklasse erweitert werden.

Die Regierung des Kantons Graubünden hat beschlossen, dass alle Lehrerinnen und Lehrer der Volksschule eine Maske tragen müssen (Regierungsratsbeschluss vom 4. Dezember RG DE)

Die Regierung des Kantons Graubünden hat beschlossen, dass auf der Oberstufe (Sek l) ab 9. November auch für SchülerInnen Maskenpflicht besteht.
– Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindergarten und Primarschule (Zyklus 1 und 2)
– Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Jugendlichen der Sekundarstufe I (Zyklus 3)
– Coronavirus (COVID-19) Designaziun da la situaziun speziala
– Coronavirus (COVID-19) Bezeichnung der besonderen Lage

Informationen des BAG:
Neue Empfehlungen, wenn unter 12-jährige Kinder Krankheitssymptome haben

Die aktuellsten, schulbezogenen Informationen im Zusammenhang mit dem Covid-19 finden Sie hier.

Die Fachkommission Kindesschutz und Jugendhilfe hat sich mit den Auswirkungen der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus auf Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern beschäftigt. Weitere Infos finden Sie hier.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Schulen in der Schweiz ab Montag, 16. März zu schliessen. Das kantonale Erziehungsdepartement hat daraufhin für den Kanton Graubünden folgendes beschlossen (in verschiedenen Erlassen):

  • Das Schuljahr 19/20 bleibt gültig, unabhängig davon, wie lange der Fernunterricht dauert.
  • Der Schul- und Ferienplan bleibt gültig.
  • Es werden auch für das Schuljahr 19/20 Zeugnisse erstellt, der Fernunterricht wird erwähnt.
  • Alle Schulen bleiben ab Montag, 16. März bis auf Weiteres geschlossen
  • Ab Montag, 23. März kann mit Fernunterricht begonnen werden. Je nach Stufe wird dies unterschiedlich geschehen. Ziel ist es, dass alle SchülerInnen ein möglichst interessantes Angebot erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung (Telefon 076 210 0211 / Email tbrulisauer@scvm.ch